Anerkannt nach § 45a SGB XI im Rhein-Neckar-Kreis

Saubere Fenster – Ihre Pflegekasse zahlt sie Ihnen zurück

Ab Pflegegrad 1 zahlt Ihre Pflegekasse 131 Euro im Monat für den Haushalt – und dieser Betrag sammelt sich an. Über ein Jahr sind das 1.572 Euro. Eine Fensterreinigung ab 140 Euro ist davon gedeckt: Sie zahlen vor Ort, bekommen sofort Ihre Rechnung und holen sich das Geld von Ihrer Pflegekasse zurück.

  • Drei Pakete nach Wohnungsgröße – Preis vorher verbindlich
  • Rechnung sofort auf Papier, bequem mit Karte bezahlt
  • Wir bereiten die Einreichung für Sie vor
Einer der Inhaber von Liebhold Service reinigt ein Fenster von außen, während eine ältere Dame auf der Terrasse dahinter bei einer Tasse sitzt und winkt.
Bis 1.572 € im JahrEntlastungsbetrag, der sich ansammelt
Ab Pflegegrad 1Der Anspruch gilt für alle Pflegegrade
Anerkannter AnbieterNach § 45a SGB XI im Rhein-Neckar-Kreis
Auch ohne PflegegradAls Privatauftrag mit Steuerabzug

1.572 €

Entlastungsbetrag für ein volles Jahr

131 Euro monatlich nach § 45b SGB XI, für Pflegegrad 1 bis 5 bei häuslicher Versorgung. Stand: 2026.


  • Das Geld ist bereits bewilligt – Sie müssen es nur abrufen
  • Was Sie in einem Monat nicht nutzen, bleibt Ihnen erhalten
  • Reste aus dem Vorjahr können Sie noch bis zum 30. Juni einsetzen

So viel kommt zusammen, wenn Ihr Pflegegrad das ganze Jahr bestand und Sie nichts abgerufen haben. Wurde er später zuerkannt, zählt jeder Monat ab der Einstufung.

Dieses Geld steht Ihnen längst zu

Viele Menschen mit Pflegegrad glauben, die 131 Euro seien ein Monatsbetrag, der jeden Monat verfällt. Das stimmt nicht: Nicht genutzte Monate sammeln sich an. Wer ein Jahr lang nichts abgerufen hat, hat 1.572 Euro bei seiner Pflegekasse liegen – und Zeit bis zum 30. Juni des Folgejahres, sie einzusetzen.

Wir machen den Abruf einfach: Sie sagen uns Bescheid, wir kommen vorbei und reinigen Ihre Fenster. Sie zahlen bei uns und bekommen eine Rechnung, die alles enthält, was Ihre Pflegekasse sehen will. Ein Umschlag zur Kasse – und das Geld kommt zurück auf Ihr Konto.

Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen oft deutlich mehr zu. Wenn Sie Ihren Pflegedienst nicht voll ausschöpfen, können Sie bis zu 40 Prozent der ungenutzten Pflegesachleistung in Unterstützung im Alltag umwandeln – je nach Pflegegrad mehrere hundert Euro im Monat zusätzlich zu den 131 Euro.

Ehrlich dazugesagt: Das ist kein geschenktes Geld. Wer umwandelt, bekommt anteilig weniger Pflegegeld ausgezahlt. Ob sich das für Sie rechnet, hängt davon ab, wofür Sie das Pflegegeld heute verwenden. Fragen Sie danach bei Ihrer Pflegekasse – wir sagen Ihnen gerne, wonach Sie fragen müssen.

Mit Pflegegrad oder ohne – wir kommen in beiden Fällen

Der Unterschied liegt nicht in der Arbeit, sondern darin, wer am Ende zahlt. Beides ist bei uns möglich, und Sie erfahren vorher genau, welcher Weg für Sie gilt.

Mit Pflegegrad

Die Pflegekasse erstattet

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 131 Euro im Monat zu, und nicht genutzte Monate sammeln sich an – über ein Jahr 1.572 Euro. Sie zahlen bei uns und holen sich das Geld von Ihrer Pflegekasse zurück.

  • Zahlung bequem mit Karte, Rechnung sofort quittiert
  • Rechnung enthält alles, was die Pflegekasse verlangt
  • Auf Wunsch mit fertigem Anschreiben zum Unterschreiben
Ohne Pflegegrad

Sie beauftragen uns privat

Ein ganz normaler Auftrag mit Rechnung. Kein Antrag, keine Kasse, kein Warten auf einen Bescheid – wir kommen einfach.

  • 20 Prozent absetzbar als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG, bis 4.000 Euro Ermäßigung im Jahr
  • Zahlung mit Karte vor Ort – unbar, wie es der Steuerabzug verlangt
  • Auch für Angehörige, Vermieter und Nachbarn

Zum Steuerabzug zwei ehrliche Einschränkungen. Er gilt nur für den eigenen Haushalt: Wer die Reinigung in der Wohnung der Mutter bezahlt, kann sie in aller Regel nicht absetzen. Und er setzt voraus, dass überhaupt Einkommensteuer anfällt – wo keine Steuer gezahlt wird, läuft die Ermäßigung ins Leere. Wir versprechen Ihnen hier nichts, was Ihr Finanzamt später anders sieht.

Was wir für Sie tun

Wir fangen bewusst klein an und machen das gut, was wir versprechen. Weitere Leistungen bauen wir Schritt für Schritt auf.

Fensterreinigung von außen an einem Wohnhaus, auf der Terrasse dahinter sitzt eine ältere Dame mit einer Tasse und winkt.
Unser Angebot

Fensterreinigung ab 140 €

Fenster, Rahmen, Falz und Fensterbänke – innen wie außen. Genau das, wozu Sie selbst nicht mehr kommen. Wir bringen alles mit, was wir brauchen.

Wir arbeiten vom Boden aus, an Fenstern, die sich öffnen lassen. Glasdächer, Wintergärten von außen und Arbeiten auf Leitern in Höhe gehören nicht dazu – das sagen wir lieber vorher, als es zu versprechen.

In einer hellen Küche wird Geschirr in den Schrank geräumt, ein älterer Herr sitzt am Tisch, liest Zeitung und lacht.
Auf Anfrage

Hauswirtschaft

Wohnungsreinigung, Wäsche, Einkäufe. Sagen Sie uns, was ansteht – wir schauen, was sich über Ihren Entlastungsbetrag erstatten lässt.

Ein Alltagsbegleiter geht im Gespräch neben einer älteren Dame am Rollator einen herbstlichen Gehweg entlang.
Im Aufbau

Alltagsbegleitung

Begleitung zu Arzt, Einkauf oder Spaziergang. Wir bauen dieses Angebot gerade auf. Melden Sie Ihren Bedarf an – wir sagen Ihnen ehrlich, ab wann wir kommen können.

Unsere Anerkennung nach § 45a SGB XI gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Begleitung außer Haus ist eine eigene Angebotsart und braucht eine eigene Anerkennung. Solange die nicht vorliegt, ist diese Leistung ein Privatauftrag – Ihre Pflegekasse erstattet sie nicht.

Was die Fensterreinigung kostet

Drei Pakete, nach der Größe Ihrer Wohnung. Ein Festpreis für die ganze Wohnung – wir rechnen nicht nach Stunden ab. Sie sollen vor dem Anruf wissen, woran Sie sind, und nicht erst, wenn wir vor der Tür stehen.

Kleine Wohnung 140–170 €

bis etwa 60 Quadratmeter · Festpreis für die ganze Wohnung

  • alle Fenster innen und außen
  • Rahmen, Falz und Fensterbank
  • Anfahrt inklusive

Wohnung 170–200 €

etwa 90 Quadratmeter, vier Zimmer · Festpreis für die ganze Wohnung

  • alle Fenster innen und außen
  • Rahmen, Falz und Fensterbank
  • Balkon- und Terrassentür

Haus ab 250 €

ab etwa 100 Quadratmeter · Festpreis nach kurzem Blick vor Ort

  • alle Fenster innen und außen
  • Rahmen, Falz und Fensterbank
  • genauer Preis vorher verbindlich

Was Ihr Entlastungsbetrag davon trägt. 131 Euro im Monat klingen knapp gegenüber 140 Euro für die kleine Wohnung – aber so rechnet die Pflegekasse nicht. Nicht genutzte Monate bleiben Ihnen erhalten und summieren sich:

Angespartes Guthaben aus dem Entlastungsbetrag und was es abdeckt
2 Monate angespart262 €deckt die kleine Wohnung
3 Monate angespart393 €deckt auch die mittlere Wohnung
Ein volles Jahr1.572 €deckt jedes unserer Pakete, auch das große

Deshalb fragen wir am Telefon zuerst, seit wann Ihr Pflegegrad besteht und was Sie dieses Jahr schon abgerufen haben. Daraus ergibt sich, was für Sie bereitliegt.

Die Pflegekasse entscheidet über die Erstattung, nicht wir. Wir sorgen dafür, dass unsere Rechnung alles enthält, was sie dafür braucht – und zeigen Ihnen, wie Sie sie einreichen.

In vier Schritten zu sauberen Fenstern

Kein Antrag, kein Formularstapel. Sie wissen von Anfang an, was auf Sie zukommt.

Sie rufen an

Ein Anruf genügt. Wir klären in wenigen Minuten, ob Sie einen Pflegegrad haben und wie groß Ihre Wohnung ist. Den Preis nennen wir Ihnen sofort – ab 140 Euro, und was wir sagen, gilt.

Wir reinigen Ihre Fenster

Zum vereinbarten Termin stehen wir vor der Tür und bringen alles mit. Sie müssen nichts vorbereiten und niemanden bestellen.

Sie zahlen vor Ort

Mit EC- oder Kreditkarte, direkt nach getaner Arbeit. Sie bekommen Ihre Rechnung sofort ausgedruckt in die Hand – quittiert und vollständig.

Die Kasse erstattet

Sie schicken die Rechnung an Ihre Pflegekasse. Über die Erstattung aus Ihrem Entlastungsbetrag entscheidet sie – das dauert üblicherweise einige Wochen. Wir sorgen dafür, dass unsere Rechnung alles enthält, was sie dafür braucht.

So kommt Ihr Geld zurück

Der Entlastungsbetrag ist im Gesetz als Erstattung angelegt: Sie zahlen die Leistung zuerst, Ihre Pflegekasse gibt Ihnen das Geld zurück. Damit das reibungslos läuft, kommt es auf die Rechnung an.

Deshalb steht auf unserer Rechnung von vornherein alles, was Ihre Pflegekasse zur Prüfung braucht – einschließlich unseres Aktenzeichens als anerkannter Anbieter. Sie müssen nichts nachfordern und nichts nachreichen.

Auf Wunsch legen wir ein fertiges Anschreiben an Ihre Pflegekasse bei. Sie unterschreiben, stecken beides in den Umschlag und geben ihn ab. Mehr ist nicht zu tun.

Das steht auf Ihrer Rechnung

Alle Angaben, die Ihre Pflegekasse zur Erstattung verlangt.

  • Ihr Name und Ihre Versichertennummer
  • Datum des Termins und Umfang der Arbeit
  • Die Leistung als „Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI“ bezeichnet
  • Unser Name, unsere Anschrift und das Aktenzeichen unserer Anerkennung
  • Der bezahlte Betrag

Betrag dankend erhalten – mit Datum und Unterschrift

Die beiden Inhaber von Liebhold Service nebeneinander: er mit Eimer und Fensterabzieher, sie mit Headset und Terminplaner.

Wir sind keine Agentur, wir kommen selbst

Liebhold Service ist ein kleiner Familienbetrieb aus der Region. Wenn Sie anrufen, sprechen Sie mit uns. Und wenn jemand Ihre Fenster reinigt, stehen wir meistens selbst davor.

Wir haben uns bewusst nach § 45a SGB XI anerkennen lassen. Diese Anerkennung ist aufwendig – aber ohne sie würde Ihre Pflegekasse unsere Rechnung nicht erstatten. Uns ist wichtig, dass Sie genau wissen, woran Sie sind: keine Vertragsbindung, keine versteckten Kosten, kein Kleingedrucktes.

Dazu gehört auch, offen zu sagen, wie die Bezahlung läuft. Sie zahlen bei uns und holen sich das Geld von Ihrer Pflegekasse zurück. Den Preis erfahren Sie vorher am Telefon, und wenn eine Leistung über Ihr Budget hinausgeht, sagen wir Ihnen das, bevor wir anfangen. Eine Direktabrechnung mit der Pflegekasse bereiten wir vor – wir bieten sie erst an, wenn sie wirklich zuverlässig funktioniert.

Sie kümmern sich um Ihre Eltern?

Dann ist diese Seite vor allem für Sie. Viele Angehörige organisieren die Pflege aus der Ferne – zwischen Beruf, eigener Familie und der Sorge, etwas zu übersehen.

Der Entlastungsbetrag ist genau dafür gedacht: Er soll Ihnen Aufgaben abnehmen. Rufen Sie uns an, auch stellvertretend für Ihre Mutter oder Ihren Vater. Wir klären mit Ihnen, was möglich ist, und stimmen den Termin direkt vor Ort ab.

Die Inhaberin von Liebhold Service sitzt am Schreibtisch, telefoniert mit Headset und macht sich Notizen.

Wo wir für Sie da sind

Wir sitzen in Dossenheim und arbeiten im Rhein-Neckar-Kreis. Kurze Wege bedeuten feste Termine – und dass wir auch mal kurzfristig einspringen können.

  • Dossenheim
  • Schriesheim
  • Ladenburg
  • Eppelheim
  • Leimen
  • Nußloch
  • Sandhausen
  • Walldorf
  • Wiesloch
  • Neckargemünd
  • Schwetzingen
  • Plankstadt
  • Oftersheim
  • Hockenheim
  • Ihr Ort fehlt? Fragen Sie einfach an.

Sie wohnen in Heidelberg? Dann kommen wir ebenfalls – Heidelberg ist unsere Nachbarstadt. Ein Hinweis, den wir Ihnen schuldig sind: Die Anerkennung nach § 45a SGB XI erteilt in Baden-Württemberg jeder Stadt- und Landkreis für sein eigenes Gebiet. Für den Rhein-Neckar-Kreis liegt sie vor, für die Stadt Heidelberg läuft unser Antrag noch.

Für Sie heißt das: Wir reinigen Ihre Fenster in Heidelberg schon jetzt als Privatauftrag mit Rechnung und Steuerabzug. Wird die Heidelberger Anerkennung erteilt, können Sie auch dort Ihren Entlastungsbetrag dafür einsetzen. Über den Ausgang entscheidet die Stadt Heidelberg – fragen Sie uns einfach, wenn Sie es genau wissen möchten.

Häufige Fragen

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie uns an. Wir erklären es Ihnen in Ruhe.

Was kostet mich die Fensterreinigung?

Wir haben drei Pakete, gestaffelt nach der Größe Ihrer Wohnung: bis etwa 60 Quadratmeter 140 bis 170 Euro, etwa 90 Quadratmeter 170 bis 200 Euro, ab 100 Quadratmeter ab 250 Euro. Die Anfahrt ist immer enthalten. Am Telefon fragen wir kurz nach Wohnungsgröße und Zimmerzahl und nennen Ihnen dann den Preis – und der gilt verbindlich. Sie zahlen ihn nach getaner Arbeit mit Karte und reichen unsere Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein.

Was ist, wenn der Termin mehr kostet als 131 Euro?

Diese Frage beruht fast immer auf einem Missverständnis: Die 131 Euro sind keine Obergrenze je Termin. Der Betrag sammelt sich an, solange Sie ihn nicht abrufen – zwei angesparte Monate sind 262 Euro, drei sind 393 Euro, ein volles Jahr 1.572 Euro. Damit ist auch ein großer Termin gedeckt. Wir fragen am Telefon, seit wann Ihr Pflegegrad besteht und was Sie dieses Jahr schon genutzt haben, und sagen Ihnen dann, wie viel für Sie bereitliegt. Bleibt ein Rest offen, wissen Sie das, bevor wir anfangen.

Ab welchem Pflegegrad bekomme ich den Entlastungsbetrag?

Bereits ab Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 Euro monatlich und gilt für die Pflegegrade 1 bis 5. Voraussetzung ist, dass Sie zu Hause versorgt werden.

Was passiert mit Budget, das ich nicht nutze?

Nicht abgerufene Beträge sammeln sich im laufenden Kalenderjahr an. Was aus dem Vorjahr übrig ist, verfällt allerdings zum 30. Juni. Wer erst im Sommer daran denkt, verliert also unter Umständen mehrere hundert Euro.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Ja, und das sagen wir Ihnen offen. Der Entlastungsbetrag ist im Gesetz als Erstattung angelegt: Sie zahlen die Leistung zuerst selbst und bekommen den Betrag von Ihrer Pflegekasse zurück. Damit Sie nicht überrascht werden, erfahren Sie den Preis schon am Telefon.

Wie kann ich bezahlen?

Mit EC- oder Kreditkarte, direkt nach getaner Arbeit. Sie bekommen Ihre Rechnung sofort ausgedruckt in die Hand, dazu den Kartenbeleg – beides zusammen ist der Zahlungsnachweis für Ihre Pflegekasse. Bargeld nehmen wir nicht an: Der Kartenbeleg belegt die Zahlung eindeutig, und Privatkunden brauchen die unbare Zahlung ohnehin für den Steuerabzug nach § 35a EStG.

Wie reiche ich die Rechnung ein?

Sie schicken sie an Ihre Pflegekasse – nicht an die Krankenkasse. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt, die Adresse steht auf Ihrem Pflegebescheid. Unsere Rechnung enthält bereits alle nötigen Angaben. Auf Wunsch legen wir ein fertiges Anschreiben bei, das Sie nur noch unterschreiben. Wenn Sie unsicher sind, gehen wir das am Telefon mit Ihnen durch.

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld zurückbekomme?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. In der Praxis überweisen die Pflegekassen den Betrag meist innerhalb weniger Wochen, nachdem die Unterlagen bei ihnen eingegangen sind. Je vollständiger die Rechnung ist, desto schneller geht es – deshalb achten wir darauf.

Was ist, wenn die Kasse nicht erstattet?

Dann melden Sie sich bei uns. Wir sind nach § 45a SGB XI anerkannt und unsere Rechnungen sind darauf ausgelegt – in aller Regel liegt es an einer fehlenden Angabe oder einer Rückfrage der Kasse. Wir stellen die Rechnung dann kostenfrei richtig oder liefern nach, was fehlt. Entscheiden muss am Ende Ihre Pflegekasse, aber Sie stehen damit nicht allein da.

Sind Sie von der Pflegekasse anerkannt?

Ja. Wir sind als Serviceangebot für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 45a SGB XI und der Unterstützungsangebote-Verordnung des Landes Baden-Württemberg anerkannt. Anerkennen darf in Baden-Württemberg jeder Stadt- und Landkreis für sein eigenes Gebiet – für den Rhein-Neckar-Kreis liegt unsere Anerkennung vor, für die Stadt Heidelberg läuft der Antrag. Ohne diese Anerkennung würde Ihre Pflegekasse unsere Rechnung nicht erstatten. Das Aktenzeichen steht auf jeder Rechnung, die Bestätigung zeigen wir Ihnen gerne beim ersten Termin.

Ich suche einen Fensterputzer in der Nähe – sind Sie das?

Im Ergebnis ja: Wir reinigen Fenster in Privatwohnungen, in Dossenheim, Schriesheim, Ladenburg, Heidelberg und im übrigen Rhein-Neckar-Kreis. Wir sind nach § 45a SGB XI anerkannt – nur mit dieser Anerkennung erstattet Ihre Pflegekasse unsere Rechnung aus dem Entlastungsbetrag. Sie gilt für den Rhein-Neckar-Kreis; Heidelberg ist ein eigener Stadtkreis, dort läuft unser Antrag noch. In Heidelberg und ohne Pflegegrad beauftragen Sie uns privat und ziehen 20 Prozent der Kosten von der Steuer ab. Nicht zu uns passen Büros, Treppenhäuser, Fassaden und Glasdächer: Wir arbeiten in Privathaushalten, vom Boden aus.

Können Sie auch kommen, wenn ich keinen Pflegegrad habe?

Ja, und das ist unkompliziert. Dann ist es ein ganz normaler Privatauftrag: Sie zahlen nach getaner Arbeit mit EC- oder Kreditkarte und bekommen Ihre Rechnung sofort ausgedruckt in die Hand. Als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG können Sie 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten von Ihrer Einkommensteuer abziehen, bis zu 4.000 Euro Ermäßigung im Jahr. Dafür verlangt das Finanzamt zweierlei: eine Rechnung und eine unbare Zahlung. Beides haben Sie mit der Kartenzahlung – nur Bargeld schließt den Abzug aus, deshalb nehmen wir keines an.

Warum ist beim Preis eine Spanne angegeben?

Weil zwei Wohnungen mit 60 Quadratmetern unterschiedlich viele Fenster haben können. Die Spanne zeigt Ihnen ehrlich, worauf Sie sich einstellen müssen – der Preis dazwischen steht aber fest, bevor wir anfangen. Am Telefon fragen wir nach Zimmerzahl und Fenstern, nennen Ihnen den Betrag, und dabei bleibt es. Beim ersten Termin kann ein Aufschlag für eine Grundreinigung dazukommen, wenn lange niemand an den Fenstern war; ab dem zweiten Termin gilt wieder der normale Paketpreis. Auch das sagen wir Ihnen vorher.

Ich habe Pflegegrad 2 oder höher – gibt es mehr als 131 Euro?

Möglicherweise ja. Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 Prozent Ihrer nicht genutzten Pflegesachleistung in Leistungen zur Unterstützung im Alltag umwandeln. Je nach Pflegegrad sind das mehrere hundert Euro im Monat zusätzlich zu den 131 Euro. Das ist aber kein geschenktes Geld: Wer umwandelt, bekommt anteilig weniger Pflegegeld ausgezahlt. Wenn Sie das Pflegegeld an eine pflegende Angehörige weitergeben, kann die Umwandlung für Sie ein Verlust sein. Klären Sie das bitte vorher mit Ihrer Pflegekasse – wir sagen Ihnen gerne, wonach Sie fragen müssen.

Reinigen Sie auch Wintergärten, Glasdächer oder Fenster im Obergeschoss von außen?

Nein. Wir arbeiten vom Boden aus und reinigen Fenster, die sich öffnen lassen, so dass wir die Außenseite bequem von innen erreichen. Glasdächer, Wintergärten von außen und Arbeiten auf Leitern in Höhe bieten wir nicht an. Das ist eine bewusste Entscheidung: Wir versprechen lieber weniger und führen das sicher aus, als uns an etwas zu versuchen, wofür es einen Gerüstbauer braucht. Feststehende Scheiben im Erdgeschoss, die wir vom Boden aus erreichen, machen wir gegen Aufpreis.

Bin ich an einen Vertrag gebunden?

Nein. Sie beauftragen uns für einen Termin. Ob und wann Sie uns wieder rufen, entscheiden Sie. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist.

Was ist, wenn mein Budget aufgebraucht ist?

Dann sagen wir Ihnen das vorher. Sie können den Termin verschieben, bis wieder Budget zur Verfügung steht – nicht genutzte Beträge sammeln sich im laufenden Jahr an. Oder Sie tragen die Kosten selbst und wissen von vornherein, dass die Kasse diesen Teil nicht erstattet. Überraschungen gibt es bei uns keine.

Rufen Sie uns an – wir klären das in fünf Minuten

Sie müssen nichts vorbereiten. Wir fragen Sie das Nötige, nennen Ihnen den Preis und sagen Ihnen ehrlich, was Ihre Pflegekasse davon erstattet.

Am schnellsten geht es telefonisch

0152 33 97 07 10

Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr.
Wenn wir gerade beim Kunden sind, sprechen Sie auf – wir rufen am selben Tag zurück.

  • Sie erfahren den Preis vorher – verbindlich
  • Kein Vertrag, keine Mindestlaufzeit
  • Sie sprechen mit uns, nicht mit einer Zentrale

Oder Rückruf anfordern

Unverbindlich und kostenfrei. Wir melden uns in der Regel am selben Werktag.

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