Anerkannt nach § 45a SGB XI in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis

Erst die Fenster. Dann alles, was liegen bleibt.

Ab Pflegegrad 1 zahlt Ihre Pflegekasse 131 Euro im Monat für den Haushalt, und dieser Betrag sammelt sich an. Über ein Jahr sind das 1.572 Euro. Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen, was schwer geworden ist: die Fenster, die Wohnung, die Wäsche, den Einkauf. Ein Gespräch gehört bei jedem Einsatz dazu. Sie zahlen vor Ort, bekommen sofort Ihre Rechnung und holen sich das Geld von Ihrer Pflegekasse zurück.

  • Womit Sie rechnen können, sagen wir Ihnen vorher am Telefon
  • Rechnung sofort auf Papier, bequem mit Karte bezahlt
  • Wir bereiten die Einreichung für Sie vor
Vier Bilder aus unserem Alltag: Fenster putzen, während eine ältere Dame auf der Terrasse winkt; Geschirr einräumen in der Küche eines älteren Herrn; mit einer älteren Dame am Rollator vom Einkauf kommen; Termine abstimmen am Telefon.
Bis 1.572 € im JahrEntlastungsbetrag, der sich ansammelt
Ab Pflegegrad 1Der Anspruch gilt für alle Pflegegrade
Anerkannter AnbieterNach § 45a SGB XI in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis
Auch ohne PflegegradAls Privatauftrag mit Steuerabzug

1.572 €

Entlastungsbetrag für ein volles Jahr

131 Euro monatlich nach § 45b SGB XI, für Pflegegrad 1 bis 5 bei häuslicher Versorgung. Stand: 2026.


  • Das Geld ist bereits bewilligt – Sie müssen es nur abrufen
  • Was Sie in einem Monat nicht nutzen, bleibt Ihnen erhalten
  • Reste aus dem Vorjahr können Sie noch bis zum 30. Juni einsetzen

So viel kommt zusammen, wenn Ihr Pflegegrad das ganze Jahr bestand und Sie nichts abgerufen haben. Wurde er später zuerkannt, zählt jeder Monat ab der Einstufung.

Dieses Geld steht Ihnen längst zu

Viele Menschen mit Pflegegrad glauben, die 131 Euro seien ein Monatsbetrag, der jeden Monat verfällt. Das stimmt nicht: Nicht genutzte Monate sammeln sich an. Wer ein Jahr lang nichts abgerufen hat, hat 1.572 Euro bei seiner Pflegekasse liegen – und Zeit bis zum 30. Juni des Folgejahres, sie einzusetzen.

Wir machen den Abruf einfach: Sie sagen uns, was ansteht, wir kommen vorbei und erledigen es, von den Fenstern bis zum Einkauf. Sie zahlen bei uns und bekommen eine Rechnung, die alles enthält, was Ihre Pflegekasse sehen will. Ein Umschlag zur Kasse – und das Geld kommt zurück auf Ihr Konto.

Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen oft deutlich mehr zu. Wenn Sie Ihren Pflegedienst nicht voll ausschöpfen, können Sie bis zu 40 Prozent der ungenutzten Pflegesachleistung in Unterstützung im Alltag umwandeln – je nach Pflegegrad mehrere hundert Euro im Monat zusätzlich zu den 131 Euro.

Ehrlich dazugesagt: Das ist kein geschenktes Geld. Wer umwandelt, bekommt anteilig weniger Pflegegeld ausgezahlt. Ob sich das für Sie rechnet, hängt davon ab, wofür Sie das Pflegegeld heute verwenden. Fragen Sie danach bei Ihrer Pflegekasse – wir sagen Ihnen gerne, wonach Sie fragen müssen.

Wie viel steht Ihnen noch zu?

Ein paar kurze Fragen, mehr braucht es nicht. Sie tragen nichts ein, was bei uns landet: Die Rechnung läuft in Ihrem Browser, wir sehen davon nichts.

Der Entlastungsbetrag ist bei jedem Pflegegrad gleich hoch. Ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich etwas aus der Pflegesachleistung dazukommen.

Ab dem Monat der Einstufung zählt jeder Monat mit.

In Euro, wenn Sie es wissen. Sonst leer lassen. Ihre Pflegekasse nennt Ihnen den genauen Stand auf Anfrage.

Wer einen Pflegedienst hat und dessen Budget nicht ganz ausschöpft, kann einen Teil davon zusätzlich für uns einsetzen.

Hat noch jemand in Ihrem Haushalt einen Pflegegrad?

Für jede weitere Person rechnen wir mit dem vollen Jahresbetrag. Kam ein Pflegegrad später dazu oder wurde dort schon etwas genutzt, ist es weniger. Das Ergebnis nennt deshalb eine Obergrenze.

Ihr Entlastungsbetrag für 2026

1.572 €

beträgt Ihr Anspruch für dieses Jahr


Anspruch 20261.572 €
bereits genutzt0 €
Ab 2027 im Monat* 175 €

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 sieht der Entwurf 300 € im Monat vor.

Nicht genutztes Guthaben verfällt am 30. Juni 2027. Bis dahin können Sie es einsetzen, danach ist es weg.

Heute noch nicht so weit? Wir erinnern Sie rechtzeitig per E-Mail.

Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen oft mehr zu. Wenn ein ambulanter Pflegedienst zu Ihnen kommt und dessen Budget nicht ausgeschöpft wird, können Sie bis zu 40 Prozent davon zusätzlich in Unterstützung im Alltag umwandeln. Bei Pflegegrad 2 wären das bis zu 318 Euro im Monat, zusätzlich zu Ihrem Entlastungsbetrag. Fragen Sie uns danach, wir sagen Ihnen, wonach Sie bei Ihrer Kasse fragen müssen.

* Was sich 2027 ändern soll. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 eine Pflegereform auf den Weg gebracht. Danach wird aus dem Entlastungsbetrag ein Sozialraumbudget von 175 Euro im Monat ab Pflegegrad 2, und das Ansparen entfällt: Was ein Monat nicht abruft, verfällt am Monatsende. Pflegegrad 1 verliert den Anspruch.

Für junge Pflegebedürftige sind 300 Euro vorgesehen. Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr soll das Sozialraumbudget 300 Euro im Monat betragen statt 175. Auch dafür braucht es Pflegegrad 2.

Für alle, die einen Pflegedienst haben, steckt die größere Änderung in einem Satz weiter hinten: Der Entwurf streicht auch die Umwandlung aus der Pflegesachleistung. Heute lassen sich bis zu 40 Prozent dessen, was der Pflegedienst nicht abruft, zusätzlich einsetzen, bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 598 Euro im Monat. Nach dem Entwurf wären ab 2027 die 175 Euro die Obergrenze.

Beschlossen ist das noch nicht, der Bundestag berät darüber. Was auch immer dabei herauskommt: Ihr Anspruch für 2026 bleibt davon unberührt und gilt bis zum 30. Juni 2027.

Stand: 8. Oktober 2026, Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes. Wir halten diese Seite auf dem Laufenden und sagen Ihnen am Telefon, was für Ihren Fall gilt.

Sie haben Pflegegrad 1?

Dann steht Ihnen mehr zu, als die meisten vermuten. Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse kein Pflegegeld und keinen Pflegedienst. Der Entlastungsbetrag ist die Leistung, die Sie tatsächlich haben, und er ist für genau das gedacht, was wir machen.

Ihr Entlastungsbetrag für 2026 beträgt 1.572 Euro. Nicht genutztes Guthaben verfällt am 30. Juni 2027. Das reicht für regelmäßige Haushaltshilfe. Nach dem Gesetzentwurf für 2027 wäre es für Pflegegrad 1 der letzte Anspruch dieser Art.

Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen, und gerade dieser Punkt ist im Bundestag umstritten.

Was wir Ihnen anbieten, ist schlicht ein Anruf. Wir fragen, seit wann Ihr Pflegegrad besteht und was Sie dieses Jahr schon genutzt haben, und sagen Ihnen dann, wie viel für Sie bereitliegt. Wenn daraus ein Termin wird, freut uns das. Wenn nicht, wissen Sie wenigstens, was Ihnen zusteht. Die meisten wissen es nicht.

Mit Pflegegrad oder ohne – wir kommen in beiden Fällen

Mit Pflegegrad erstattet Ihre Pflegekasse die Haushaltshilfe. Ohne Pflegegrad beauftragen Sie uns privat. Welcher Weg für Sie gilt, klären wir am Telefon.

Mit Pflegegrad

Die Pflegekasse erstattet

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 131 Euro im Monat zu, und nicht genutzte Monate sammeln sich an – über ein Jahr 1.572 Euro. Sie zahlen bei uns und holen sich das Geld von Ihrer Pflegekasse zurück.

Das Alter spielt dabei keine Rolle. Der Anspruch gilt genauso für Kinder und Jugendliche mit Pflegegrad, und wo in einer Familie mehrere einen haben, steht er jedem einzeln zu.

  • Zahlung bequem mit Karte, Rechnung sofort quittiert
  • Rechnung enthält alles, was die Pflegekasse verlangt
  • Auf Wunsch mit fertigem Anschreiben zum Unterschreiben
Ohne Pflegegrad

Sie beauftragen uns privat

Ein ganz normaler Auftrag mit Rechnung. Kein Antrag, keine Kasse, kein Warten auf einen Bescheid – wir kommen einfach.

  • 20 Prozent absetzbar als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG, bis 4.000 Euro Ermäßigung im Jahr
  • Zahlung mit Karte vor Ort – unbar, wie es der Steuerabzug verlangt
  • Auch für Angehörige, Vermieter und Nachbarn
  • Fenster auch zum Festpreis: Preise ansehen

Gut zu wissen: Absetzen kann die 20 Prozent, wer Einkommensteuer zahlt und uns für den eigenen Haushalt beauftragt. Bezahlen Sie die Hilfe in der Wohnung Ihrer Mutter, ist der Entlastungsbetrag oft der bessere Weg: Hat sie einen Pflegegrad, erstattet ihre Pflegekasse die ganze Rechnung. Was in Ihrem Fall günstiger ist, rechnen wir Ihnen am Telefon vor.

Was wir für Sie tun

Wir übernehmen, was im Haushalt liegen bleibt. Zu jedem Einsatz gehört Zeit für ein Gespräch, und wir achten darauf, wie es Ihnen geht. Fällt uns etwas auf, sagen wir Ihren Angehörigen Bescheid, wenn Sie das möchten.

Fensterreinigung von außen an einem Wohnhaus, auf der Terrasse dahinter sitzt eine ältere Dame mit einer Tasse und winkt.
Unser Angebot

Fenster

Fenster, Rahmen, Falz und Fensterbänke, innen wie außen. Damit fangen viele bei uns an, weil die Leiter das Erste ist, was im Alltag schwer wird. Wir bringen alles mit, was wir brauchen.

Wir arbeiten vom Boden aus, an Fenstern, die sich öffnen lassen. Wintergarten, Glasdach oder feststehende Scheiben sehen wir uns beim ersten Termin an und sagen Ihnen, was davon geht.

In einer hellen Küche wird Geschirr in den Schrank geräumt, ein älterer Herr sitzt am Tisch, liest Zeitung und lacht.
Unser Angebot

Haushaltshilfe

Die Wohnung putzen, Wäsche waschen und bügeln, Gardinen abnehmen und wieder aufhängen, einkaufen, Ordnung in Küche und Vorrat. Sagen Sie uns, was ansteht, dann machen wir es.

Wir sind kein Pflegedienst: Körperpflege, Medikamente und alles Medizinische gehören nicht dazu, dafür ist ein ambulanter Dienst da. Wir kümmern uns um den Haushalt.

Ein Alltagsbegleiter geht im Gespräch neben einer älteren Dame am Rollator einen herbstlichen Gehweg entlang.
Neu im Angebot

Alltagsbegleitung

Zum Arzt, aufs Amt oder zum Einkauf. Wir holen Sie zu Hause ab, bleiben dabei und bringen Sie wieder zurück. Zu Fuß, mit dem Bus oder im Taxi, das Sie selbst bestellen.

Oft ruft uns die Tochter an, die zu weit weg wohnt, um selbst mitzugehen. Dann gehen wir mit.

Unsere Anerkennung nach § 45a SGB XI gilt bisher für die Arbeit im Haushalt. Ob die Begleitung außer Haus dazugehört, klärt gerade das Landratsamt. Bis dahin beauftragen Sie uns privat, Ihre Pflegekasse erstattet sie noch nicht. Sobald der Bescheid da ist, melden wir uns. Ein eigenes Fahrzeug setzen wir dabei nicht ein.

Eine Beraterin sitzt mit einer älteren Dame und deren Tochter am Wohnzimmertisch, vor ihnen liegen Formulare und ein Pflegetagebuch.
Neu im Angebot

Begleitung zum Pflegegrad

Den Antrag stellen, das Pflegetagebuch führen, sich auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst vorbereiten – und an diesem Termin nicht allein sein. Eine Pflegefachkraft aus unserem Umfeld geht das mit Ihnen durch, bei Ihnen zu Hause.

Viele schieben den Antrag jahrelang auf, weil der Papierkram abschreckt. Das kostet bares Geld: Ohne Pflegegrad gibt es keinen Entlastungsbetrag, und rückwirkend zahlt die Kasse nicht.

Wir beraten zum Verfahren, nicht zum Recht: Eine Prüfung des Gutachtens oder die Begründung eines Widerspruchs dürfen wir nicht übernehmen, dafür braucht es eine Rechtsberatung. Und wir sagen es offen – dieselbe Beratung bietet Ihnen Ihre Pflegekasse nach § 7a SGB XI kostenlos an, ebenso die Pflegestützpunkte. Wir kommen dafür zu Ihnen nach Hause und bleiben Ihr Ansprechpartner.

Was es kostet

Mit Pflegegrad bezahlen Sie die Zeit, die wir bei Ihnen sind. Am Telefon fragen wir, was ansteht und wie groß Ihre Wohnung ist, und sagen Ihnen dann, womit Sie rechnen können. Ihre Pflegekasse erstattet die Rechnung aus Ihrem Entlastungsbetrag.

Ihr Guthaben wächst mit jedem Monat, den Sie es nicht nutzen. 131 Euro im Monat klingen nach wenig. Nicht genutzte Monate bleiben Ihnen aber erhalten und summieren sich:

Angespartes Guthaben aus dem Entlastungsbetrag
2 Monate angespart262 €
3 Monate angespart393 €
Ein volles Jahr1.572 €

Deshalb fragen wir am Telefon zuerst, seit wann Ihr Pflegegrad besteht und was Sie dieses Jahr schon abgerufen haben. Daraus ergibt sich, was für Sie bereitliegt.

Über die Erstattung entscheidet Ihre Pflegekasse. Wir sorgen dafür, dass unsere Rechnung alles enthält, was sie dafür braucht, und zeigen Ihnen, wie Sie sie einreichen.

In vier Schritten zu Ihrer Haushaltshilfe

Kein Antrag, kein Formularstapel. Sie wissen von Anfang an, was auf Sie zukommt.

Sie rufen an

Ein Anruf genügt. Wir klären in wenigen Minuten, ob Sie einen Pflegegrad haben und was bei Ihnen ansteht. Womit Sie rechnen können, sagen wir Ihnen gleich am Telefon.

Wir kommen zu Ihnen

Zum vereinbarten Termin stehen wir vor der Tür und bringen alles mit. Oft fangen wir mit den Fenstern an und machen dann, was sonst ansteht.

Sie zahlen vor Ort

Mit EC- oder Kreditkarte, direkt nach getaner Arbeit. Sie bekommen Ihre Rechnung sofort ausgedruckt in die Hand – quittiert und vollständig.

Die Kasse erstattet

Sie schicken die Rechnung an Ihre Pflegekasse. Über die Erstattung aus Ihrem Entlastungsbetrag entscheidet sie – das dauert üblicherweise einige Wochen. Wir sorgen dafür, dass unsere Rechnung alles enthält, was sie dafür braucht.

So kommt Ihr Geld zurück

Der Entlastungsbetrag ist im Gesetz als Erstattung angelegt: Sie zahlen die Leistung zuerst, Ihre Pflegekasse gibt Ihnen das Geld zurück. Damit das reibungslos läuft, kommt es auf die Rechnung an.

Deshalb steht auf unserer Rechnung von vornherein alles, was Ihre Pflegekasse zur Prüfung braucht – einschließlich unseres Aktenzeichens als anerkannter Anbieter. Sie müssen nichts nachfordern und nichts nachreichen.

Auf Wunsch legen wir ein fertiges Anschreiben an Ihre Pflegekasse bei. Sie unterschreiben, stecken beides in den Umschlag und geben ihn ab. Mehr ist nicht zu tun.

Das steht auf Ihrer Rechnung

Alle Angaben, die Ihre Pflegekasse zur Erstattung verlangt.

  • Ihr Name und Ihre Versichertennummer
  • Datum und Dauer des Einsatzes und die erledigten Arbeiten
  • Die Leistung als „Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI“ bezeichnet
  • Unser Name, unsere Anschrift und das Aktenzeichen unserer Anerkennung
  • Der bezahlte Betrag

Betrag dankend erhalten – mit Datum und Unterschrift

Die beiden Inhaber von Liebhold Service nebeneinander: er mit Eimer und Fensterabzieher, sie mit Headset und Terminplaner.

Wir sind keine Agentur, wir kommen selbst

Liebhold Service ist ein kleiner Familienbetrieb aus der Region. Wenn Sie anrufen, sprechen Sie mit uns. Und wenn jemand zu Ihnen nach Hause kommt, sind wir das meistens selbst.

Wir haben uns bewusst nach § 45a SGB XI anerkennen lassen. Diese Anerkennung ist aufwendig – aber ohne sie würde Ihre Pflegekasse unsere Rechnung nicht erstatten. Uns ist wichtig, dass Sie genau wissen, woran Sie sind: keine Vertragsbindung, keine versteckten Kosten, kein Kleingedrucktes.

Dazu gehört auch, offen zu sagen, wie die Bezahlung läuft. Sie zahlen bei uns und holen sich das Geld von Ihrer Pflegekasse zurück. Womit Sie rechnen können, erfahren Sie vorher am Telefon. Eine Direktabrechnung mit der Pflegekasse bereiten wir vor – wir bieten sie erst an, wenn sie wirklich zuverlässig funktioniert.

Sie kümmern sich um Ihre Eltern?

Dann ist diese Seite vor allem für Sie. Viele Angehörige organisieren die Pflege aus der Ferne – zwischen Beruf, eigener Familie und der Sorge, etwas zu übersehen.

Der Entlastungsbetrag ist genau dafür gedacht: Er soll Ihnen Aufgaben abnehmen. Rufen Sie uns an, auch stellvertretend für Ihre Mutter oder Ihren Vater. Wir klären mit Ihnen, was möglich ist, und stimmen den Termin direkt vor Ort ab.

Die Inhaberin von Liebhold Service sitzt am Schreibtisch, telefoniert mit Headset und macht sich Notizen.

Sollen wir Sie erinnern, bevor etwas verfällt?

Rund die Hälfte des Geldes, das Pflegebedürftigen zusteht, wird nie abgerufen. Nicht, weil es niemand braucht, sondern weil im Alltag niemand daran denkt. Wir schicken Ihnen rechtzeitig eine kurze E-Mail. Mehr nicht.

Was Sie bekommen

  • Eine kurze E-Mail im Monat: wie viel inzwischen zusammengekommen ist, welche Frist ansteht und wie Sie Ihren Restbetrag bei der Kasse erfahren
  • Eine Mail im Monat, nicht mehr. Keine Angebote dazwischen, keine Weitergabe an Dritte
  • Abmeldung mit einem Klick, in jeder dieser E-Mails

Wir speichern nur Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse. Keinen Pflegegrad, keine Beträge, nichts über Ihre Pflegesituation. Wir können Ihren persönlichen Restbetrag deshalb auch gar nicht sehen. Den nennt Ihnen Ihre Pflegekasse auf Anruf, und genau das steht dann in der E-Mail.

Wann wir schreiben. Derzeit verfällt nicht genutztes Guthaben am 30. Juni des Folgejahres; danach richten sich unsere Erinnerungen. Sollte das Ansparen mit der Pflegereform entfallen, gilt der Monatsletzte, und wir stellen die Erinnerung auf einmal im Monat um. Sie müssen dafür nichts tun.

Erinnerung einrichten

Sie bekommen gleich eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst wenn Sie den angeklickt haben, sind Sie eingetragen.

Wo wir für Sie da sind

Wir sitzen in Dossenheim und arbeiten in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis. Kurze Wege bedeuten feste Termine – und dass wir auch mal kurzfristig einspringen können.

  • Heidelberg
  • Dossenheim
  • Schriesheim
  • Ladenburg
  • Eppelheim
  • Leimen
  • Nußloch
  • Sandhausen
  • Walldorf
  • Wiesloch
  • Neckargemünd
  • Schwetzingen
  • Plankstadt
  • Oftersheim
  • Hockenheim
  • Ihr Ort fehlt? Fragen Sie einfach an.

Häufige Fragen

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie uns an. Wir erklären es Ihnen in Ruhe.

Was kostet ein Einsatz?

Mit Pflegegrad bezahlen Sie die Zeit, die wir bei Ihnen sind. Am Telefon fragen wir, was ansteht und wie groß Ihre Wohnung ist, und sagen Ihnen dann, womit Sie rechnen können. Sie zahlen nach getaner Arbeit mit Karte und reichen unsere Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein. Ohne Pflegegrad putzen wir Ihre Fenster auch zum Festpreis, die Preise stehen auf unserer Seite zur Fensterreinigung.

Was übernehmen Sie im Haushalt?

Was bei Ihnen ansteht: die Fenster, die Wohnung, Wäsche waschen und bügeln, Gardinen, Einkäufe und Ordnung in Küche und Vorrat. Oft fangen wir mit den Fenstern an und machen beim nächsten Mal weiter. Zu jedem Einsatz gehört Zeit für ein Gespräch. Körperpflege und alles Medizinische übernimmt ein ambulanter Pflegedienst.

Was ist, wenn der Termin mehr kostet als 131 Euro?

Diese Frage beruht fast immer auf einem Missverständnis: Die 131 Euro sind keine Obergrenze je Termin. Der Betrag sammelt sich an, solange Sie ihn nicht abrufen – zwei angesparte Monate sind 262 Euro, drei sind 393 Euro, ein volles Jahr 1.572 Euro. Damit ist auch ein längerer Einsatz gedeckt. Wir fragen am Telefon, seit wann Ihr Pflegegrad besteht und was Sie dieses Jahr schon genutzt haben, und sagen Ihnen dann, wie viel für Sie bereitliegt.

Ab welchem Pflegegrad bekomme ich den Entlastungsbetrag?

Bereits ab Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 Euro monatlich und gilt für die Pflegegrade 1 bis 5. Voraussetzung ist, dass Sie zu Hause versorgt werden.

Was passiert mit Budget, das ich nicht nutze?

Nicht abgerufene Beträge sammeln sich im laufenden Kalenderjahr an. Was aus dem Vorjahr übrig ist, verfällt allerdings zum 30. Juni. Wer erst im Sommer daran denkt, verliert also unter Umständen mehrere hundert Euro.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Ja, und das sagen wir Ihnen offen. Der Entlastungsbetrag ist im Gesetz als Erstattung angelegt: Sie zahlen die Leistung zuerst selbst und bekommen den Betrag von Ihrer Pflegekasse zurück. Damit Sie nicht überrascht werden, erfahren Sie schon am Telefon, womit Sie rechnen können.

Wie kann ich bezahlen?

Mit EC- oder Kreditkarte, direkt nach getaner Arbeit. Sie bekommen Ihre Rechnung sofort ausgedruckt in die Hand, mit quittiertem Betragsempfang – das ist Ihr Zahlungsnachweis für die Pflegekasse. Bargeld nehmen wir nicht an: Die Kartenzahlung belegt den Geldfluss eindeutig, und Privatkunden brauchen die unbare Zahlung ohnehin für den Steuerabzug nach § 35a EStG.

Wie reiche ich die Rechnung ein?

Sie schicken sie an Ihre Pflegekasse – nicht an die Krankenkasse. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt, die Adresse steht auf Ihrem Pflegebescheid. Unsere Rechnung enthält bereits alle nötigen Angaben. Auf Wunsch legen wir ein fertiges Anschreiben bei, das Sie nur noch unterschreiben. Wenn Sie unsicher sind, gehen wir das am Telefon mit Ihnen durch.

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld zurückbekomme?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. In der Praxis überweisen die Pflegekassen den Betrag meist innerhalb weniger Wochen, nachdem die Unterlagen bei ihnen eingegangen sind. Je vollständiger die Rechnung ist, desto schneller geht es – deshalb achten wir darauf.

Was ist, wenn die Kasse nicht erstattet?

Dann melden Sie sich bei uns. Wir sind nach § 45a SGB XI anerkannt und unsere Rechnungen sind darauf ausgelegt – in aller Regel liegt es an einer fehlenden Angabe oder einer Rückfrage der Kasse. Wir stellen die Rechnung dann kostenfrei richtig oder liefern nach, was fehlt. Entscheiden muss am Ende Ihre Pflegekasse, aber Sie stehen damit nicht allein da.

Sind Sie von der Pflegekasse anerkannt?

Ja. Wir sind als Serviceangebot für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 45a SGB XI und der Unterstützungsangebote-Verordnung des Landes Baden-Württemberg anerkannt. Anerkennen darf in Baden-Württemberg jeder Stadt- und Landkreis für sein eigenes Gebiet – uns liegt sie für den Rhein-Neckar-Kreis und für die Stadt Heidelberg vor. Ohne diese Anerkennung würde Ihre Pflegekasse unsere Rechnung nicht erstatten. Das Aktenzeichen steht auf jeder Rechnung, die Bestätigung zeigen wir Ihnen gerne beim ersten Termin.

Können Sie auch kommen, wenn ich keinen Pflegegrad habe?

Ja, und das ist unkompliziert. Dann ist es ein ganz normaler Privatauftrag: Sie zahlen nach getaner Arbeit mit EC- oder Kreditkarte und bekommen Ihre Rechnung sofort ausgedruckt in die Hand. Als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG können Sie 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten von Ihrer Einkommensteuer abziehen, bis zu 4.000 Euro Ermäßigung im Jahr. Dafür verlangt das Finanzamt zweierlei: eine Rechnung und eine unbare Zahlung. Beides haben Sie mit der Kartenzahlung – nur Bargeld schließt den Abzug aus, deshalb nehmen wir keines an. Für die Fensterreinigung gibt es dann Festpreise, sie stehen auf unserer Seite zur Fensterreinigung.

Ich habe Pflegegrad 2 oder höher – gibt es mehr als 131 Euro?

Möglicherweise ja. Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 Prozent Ihrer nicht genutzten Pflegesachleistung in Leistungen zur Unterstützung im Alltag umwandeln. Je nach Pflegegrad sind das mehrere hundert Euro im Monat zusätzlich zu den 131 Euro. Das ist aber kein geschenktes Geld: Wer umwandelt, bekommt anteilig weniger Pflegegeld ausgezahlt. Wenn Sie das Pflegegeld an eine pflegende Angehörige weitergeben, kann die Umwandlung für Sie ein Verlust sein. Klären Sie das bitte vorher mit Ihrer Pflegekasse – wir sagen Ihnen gerne, wonach Sie fragen müssen.

Bin ich an einen Vertrag gebunden?

Nein. Sie beauftragen uns für einen Termin. Ob und wann Sie uns wieder rufen, entscheiden Sie. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist.

Was ist, wenn mein Budget aufgebraucht ist?

Dann sagen wir Ihnen das vorher. Sie können den Termin verschieben, bis wieder Budget zur Verfügung steht – nicht genutzte Beträge sammeln sich im laufenden Jahr an. Oder Sie tragen die Kosten selbst und wissen von vornherein, dass die Kasse diesen Teil nicht erstattet.

Rufen Sie uns an – wir klären das in fünf Minuten

Sie müssen nichts vorbereiten. Wir fragen Sie das Nötige und sagen Ihnen, womit Sie rechnen können und was Ihre Pflegekasse erstattet.

Am schnellsten geht es telefonisch

0152 33 97 07 10

Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr.
Wenn wir gerade beim Kunden sind, sprechen Sie auf – wir rufen am selben Tag zurück.

  • Sie wissen vorher, womit Sie rechnen können
  • Kein Vertrag, keine Mindestlaufzeit
  • Sie sprechen mit uns, nicht mit einer Zentrale

Oder Rückruf anfordern

Unverbindlich und kostenfrei. Wir melden uns in der Regel am selben Werktag.

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